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Batterieverordnung

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

WEEE-Reg.-Nr. DE 93598016
Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
 

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an den Endnutzer, der Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzt und in der ausgelieferten Form nicht weiterveräußert:

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden! Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet ist. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle abgeben. Auch wir sind, als Vertreiber von Batterien, zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert an unser Versandlager zurücksenden. Bedingungen für Versand: Ausreichend frankiert, mit den korrekten Gefahrstoffhinweisen gekennzeichnet. Defekte Batterien dürfen NICHT versendet werden, diese MÜSSEN regional an einer kommunalen Sammelstelle abgegeben werden.

Versandlager

E-PowerGuru / GC Consulting GmbH
Kolpingstraße 1
56598 Rheinbrohl

2. Entsorgungshinweis

Das unten aufgeführte Mülltonnen-Symbol auf dem Produkt, der Gebrauchsanleitung oder der Verpackung weist darauf hin, dass dieses Produkt am Ende seiner Lebensdauer nicht über den normalen Haushaltsabfall entsorgt werden darf. Es muss an einem Sammelpunkt für das Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten abgegeben werden. Die Werkstoffe sind gemäß ihrer Kennzeichnung wiederverwertbar.

Mit der Wiederverwendung, der stofflichen Verwertung oder anderen Formen der Verwertung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Batterien und Akkus müssen aus dem Gerät entfernt werden und bei einer entsprechenden Sammelstelle getrennt entsorgt werden. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei der Gemeindeverwaltung nach der zuständigen Entsorgungsstelle.
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“